Analyse typischer Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten

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Auf die Frage, wie lange es in der Regel heute dauert, bis ein Windrad sämtliche immissionsschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, gibt es zwar viele Meinungen, aber kaum empirische Erkenntnisse. Dieser Wissenslücke hat sich die Fachagentur Windenergie (FA Wind) angenommen und mittels umfangreicher Recherchen und Befragungen eine Datenbasis über fast 10.000 Windenergieanlagen, die in den letzten 12 Jahren genehmigt wurden, geschaffen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden nun in Form einer neuen Publikation zur Verfügung gestellt.

Die Auswertungen ergaben, dass es aktuell ab der Beantragung einer Windenergieanlage im Schnitt vier Jahre dauert, bis mit der Anlage der erste Strom erzeugt werden kann. Sowohl das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als auch die daran anschließende Realisierungsphase erfordern jeweils durchschnittlich zwei Jahre Zeit – und dauern damit fast doppelt so lange als noch vor 2018. Die Verfahrenslaufzeiten zeigen steigende Tendenz, die sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres weiter fortsetzte. Auch für die Projektentwicklungsphase vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zeigte sich zuletzt ein signifikant höherer Zeitaufwand. Während Ende 2014 noch ermittelt worden ist, dass der Vorlauf bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen im Schnitt drei Jahre erfordert, brachte die zuletzt durchgeführte Branchenumfrage der FA Wind hervor, dass dieses Entwicklungsstadium mittlerweile gut vier Jahre beansprucht. Für den gesamten Projektentwicklungszeitraum sind derzeit typischerweise acht Jahre zu veranschlagen – und damit rund zweieinhalb Jahre mehr als im Spätherbst 2014. Die Analyse findet sich unter www.fachagentur-windenergie.de (Aktuelles).

Anmerkung:

Die aktuellen Erkenntnisse belegen einmal mehr, dass es einer weiteren Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und insbesondere auch Genehmigungsverfahren bedarf. Beispielhaft sei auf die im Rahmen der Wind-an-Land-Strategie angekündigten Verfahrenserleichterungen auf Genehmigungsebene, wie z. B. weiterer Standardisierungen im Artenschutz, die Erstellung von Vollzugsleitfäden zur EU-NotfallVO und zum BNatSchG sowie die Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung von Störungen bei Funknavigationsanlagen verwiesen. Bei gleichbleibendem Ausbautempo wird es nicht gelingen, die politischen Ziele des EE-Ausbaus auch nur annähernd zu erreichen. Nach dem EEG sollen bis 2030 115 GW an Leistung von WEA an Land installiert werden.

24.07.2023